Gema-Youtube-Urteil

Wohl jede Zeitung (Süddeutsche, FAZ) und Nachrichtensendung (ARD, rtl) hat darüber berichtet:

Das Internet-Portal Youtube darf keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen, an denen die Verwertungsgesellschaft Gema Urheberrechte geltend gemacht hat.

(FAZ)

Was heißt das jetzt in der Praxis? Welche Auswirkungen hat das auf Privatpersonen und auf uns Lehrer? Schwierig zu beantworten, da ich auch kein Rechtsanwalt bin, aber ich versuche einfach mal meine Gedanken dazu aufzuschreiben. Vielleicht liest ja ein kundiger mit und kann korrigierend oder helfend eingreifen.

Passive Nutzung von Youtube

1. Darf ich Videos in einen Blog oder ähnlichem einbinden?

Das ist natürlich ein Punkt, der mich besonders betrifft, da ich eine ganze Reihe Videos hier integriere. Antwort: Keine Ahnung, aber ich denke mal Nein, wenn es sich um Musik handelt, die bei der Gema gemeldet ist. Auf der anderen Seite erlaubt es im Moment wohl youtube, wenn es über ihrem Player eingebunden wird.

2. Darf ich Videos im Unterricht zeigen?

Ich denke ja, solange die Videos nicht lokal gespeichert wurden, sondern in Moment des Zeigens gestreamt, also aus dem Internet geladen, werden.

Im Klartext bedeutet das nichts anderes, als dass im Unterricht und bei Schulveranstaltungen die Wiedergabe vieler Medien kostenlos möglich ist. Ausgenommen sind allerdings Funk- und Fernsehsendungen sowie Filme und Medien, die Filme enthal- ten, unabhängig vom Trägermaterial. Diese dürfen nur im Klassenverband – also nichtöffentlich – nicht jedoch bei allen übrigen schulischen Veranstaltungen kostenlos eingesetzt werden.

(Handreichung ALP Dillingen)

 

Aktive Nutzung von youtube

Unter aktiver Nutzung verstehe ich das Hochladen von eigenen Videos.

3. Darf ich Cover-Versionen von Lieder hochladen?

Wahrscheinlich eher Nein, außer ich habe die Erlaubnis von der Gema bzw. dem Künster. Daher soll youtube auch die Suche nach Liedtitel und -texten jetzt verstärken. Eigentlich wirklich schade. Ich denke, dass Bands, die Geld mit Coverversionen machen, zahlen sollten. Aber wenn  ich nur privat nachspiele, warum eigentlich nicht. Vor allem, wenn ich die Noten gekauft habe und mir nicht irgendwo aus dem Netz gezogen habe. Auf der anderen Seite kann ich den Standpunkt der Intereten und vor allem Komponisten wirklich verstehen. Gerade letztere haben viel Gehirnschmalz in die Komposition gesteckt und wollen dafür entlohnt werden. Das würde ich ja auch wollen.

4. Darf ich Theateraufführungen der Schule hochladen?

Gleiches Spiel wie bei 3., denke ich. Also eher Nein. Wobei es bei solchen Aufführungen, da sie öffentlich sind, noch mehr Probleme gibt.

5. Darf ich selbst erstellte Unterrichtsinhalte hochladen?

Da denke ich vor allem an das Konzept des Flippes Classrooms. Ich danke Ja, wobei ich primär an Grammatiken in Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften denke. Aber bitte aufpassen, wenn ich Bilder oder ähnliches in die Aufzeichnungen einbinde. Da kann es wieder zu Problemen wegen des Urheberrechts kommen.

Alle ist ohne Gewähr, da ich auf dem Gebiet Laie bin und einfach nur versucht habe, was zusammenzutragen. Wer mehr wissen möchte, dem empfehle ich die Zusammenstellung aus der Handreichung mal durchzulesen. Da wird noch auf viel mehr Punkte sehr schön eingegangen.

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