Prioritätswarteschlange – Teil 1

Es ist mal wieder Weihnachten und meine aktuellen 11. Klässler dürfen mal wieder die Wunschzettel-Verwaltung für den Nikolaus/Weihnachtsmann/Christkind programmieren. Dahinter steckt die Aufgabe 44, die ich vor zwei Jahren schon veröffentlich habe.

Inzwischen haben sich aber nicht nur die Schüler verändert, sondern auch Java und ich muss mich in neue Themen einarbeiten, die ich bislang nicht kannte. In diesem Fall die Generics. Aber eins nach dem anderen.

1. Die ursprüngliche Lösung

Die eigentlich von mir gedachte Lösung sieht ungefähr so aus:

Bildschirmfoto 2014-11-30 um 10.32.41Links oben erkennt man das typische Kompositum-Entwurfsmuster für die Listenstruktur. Damit ich verschiedenartigen Listen verwalten kann, gibt es einen abstrakte Inhaltsklasse, so das aus Sicht der Knoten die Inhalte nach “außen” alle gleich aussehen – so erkläre ich das immer meinen Schüler. Abstrakte Klassen kann man wie leere Überraschungseier verstehen. Man kann sie aufmachen und irgendwas reintun, aber nach außen wirken alle gleich und können daher auch gleich behandelt werden.

Rechts unten sieht man, dass die eigentlich zu speichernden Inhalte Spezialfälle dieser abstrakten Basisklasse sind. Jedes FamilienMitglied hat eine Liste mit Wünschen, jede Familie kann besteht aus einer Liste/Reihe von FamilienMitgliedern. Die Mitglieder als auch die Wünsche lassen sich über eine GUI anlegen. Die Klasse JNUmberField ist eine Spezialklasse, die vom Java-Editor benutzt wird.

Das eigentlich Problem oder Herausforderung ist die Verwaltung der Wunschliste. Denn hier kann man Prioritäten eingeben: Welches Geschenk ist absolut notwendig, welches nur nett, etc. Dabei hat ein Geschenk mit Priorität 0 die oberste Priorität.

Um das zu ermöglichen bekommt jedes Listenelement ein zusätzlich Attribut priority. Das Attribut bestimmt, wo in der Liste das Element aufgenommen wird. Damit habe ich in der Programmierung der Knoten folgende zwei Implementierungen:

public Listenelement append(Inhalt neuesInhalt) {
        next = next.append(neuesInhalt);
        return this;
}
  
public Listenelement append(Inhalt neuerInhalt, int priority) {
       //Priorätät beginnend mit der kleinsten
       //Da mit einer leeren Liste begonnen wird, 
       //stimmt die Sortierung immer
       //Es wird daher eingefügt, wenn die Priorität < oder = ist

       if (priority <= this.priority) {
            Knoten neuerKnoten = new Knoten(neuerInhalt,priority);
            neuerKnoten.setNext(next);
            next = neuerKnoten;
       } else {
           //Neue priorität ist größer -> weitergegeben.
            next = next.append(neuerInhalt, priority);
       }
       return this;
}

Diese Implementierung funktioniert soweit, nur gibt es natürlich zwei Probleme:

  1. Prinzipiell ließen sich in einer Liste nur Familien, FamilienMitglieder und Wünsche mischen, was ja keinen Sinn machen würde. Man müsste als in der Listenklasse kontrollieren, ob der Inhaltstyp des neuen Inhalts zum Typ der Liste passt.
  2. Beide append-Methoden sind nur Spezialfälle oder Umsetzungsstrategien einer allgemeinen Methode für das Einfügen von Elementen.

Das aus meiner Sicht leichter zu lösende Problem wäre in diesem Fall das Zweite. Hier könnte man mit dem Strategie-Entwurfsmuster arbeiten.

Das Schwierigere oder Neue ist für mich die Lösung des ersten Problems. Hier habe ich immer öfters Schüler, die auf Generics zurückgreifen. Gerechtfertigt, wie ich denke. Wie nun beides konkret umgesetzt wird, zeige ich in den folgenden Teilen.

Zum Schluss noch den aktuellen Source-Code zum runterladen: Nikolausliste

Recht am Bild

Seit ich einen Blog für unsere neue MINT-Klasse angelegt habe, tauchen völlig neue Probleme und Erkenntnisse auf.

  • Wie erklärt man 5. Klässlern, dass man nicht alles schreiben darf?
  • Das  nicht jedes Bild aufgrund des Urheberrechts genommen werden darf.
  • Das auf Bildern keiner ohne seine Einwilligung oder die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zu sehen sein darf.
  • Das Dass Rechtschreibung doch eine Rolle spielt, weil jeder Artikel weltweit gelesen werden kann.
  • Das Überschriften nicht zu lang sein sollen.
  • usw.

Und dann noch die rein technischen Probleme. Die Schüler müssen WordPress erstmal soweit verstanden haben, dass sie wissen, wo ein Beitrag angelegt werden kann. Davor kam noch das Problem, dass die Internetadresse eingetippt werden muss, was bei manchen Schüler auch schon sehr lange dauerte. Dann musste ich ein PlugIn finden, so dass die Schüler nicht sofort veröffentlichen können, aber anlegen können. Gefunden habe ich dafür den Capability-Manager. Die Schüler können Beiträge damit nur zur Revision vorlegen und einer der beteiligten Lehrer – meistens ich – können dann noch Korrektur lesen und veröffentlichen.

Jetzt tauchte noch ein ganz anderes Problem auf. Die beteiligten Lehrer würden gerne Zeichnungen, die die Schüler im Unterricht angefertigt haben, auf diese Blog hochladen. Unser Datenschutzbeauftragter meinte dazu “Nein”. Mir kam das etwas komisch vor, da man ja doch immer wieder Fotos von Schülerwerken in Zeitungen sieht. Also habe ich versucht jemanden zu finden, der diese knifflige Situation besser beurteilen kann. Gefunden habe ich Johannes Philipp vom Referat Medienpädagogik der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen. Dieser schrieb mir folgendes:

Bei Arbeiten, die Schüler angefertigt haben (egal in welchem Fach), handelt es sich um “Werke” im Sinn des Urheberrechts, wenn diese Arbeiten relativ eigenständig entstanden sind, was im Kunst- oder Werkunterricht wohl meistens der Fall sein dürfte. Diese Arbeiten dürfen ohne Einwilligung des Schülers oder seiner Erziehungsberechtigten in der Klasse besprochen und zur Notengebung herangezogen werden. Ein Veröffentlichungrecht durch Dritte (= Lehrer oder Schule) ist damit nicht verbunden.

Bei einer geplanten Veröffentlichung auf der Schulhomepage oder in anderen schulischen Publikationen (z.B. Jahresbericht) muss folgende Zustimmung schriftlich eingeholt werden:
Bei Schülern bis einschließlich 13 Jahren die der Erziehungsberechtigten.
Bei Schülern zwischen14 und einschließlich 17 Jahren die des Schülers und seiner Erziehungeberechtigten (wobei in der Regel die Zustimmung eines Elternteils genügt).
Ab dem 18. Lebensjahr entscheiden die Schüler allein.
Diese Einverständniserklärung kann – analog zur datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten einschließlich Fotos – auch pauschal für das Schuljahr oder die gesamte Zeit, die der Schüler an einer Schule verbringt, erteilt werden.

Wichtig ist, dass im Fall der Veröffentlichung der Schüler auch namentlich genannt werden muss (§ 13 UrhG). Dafür ist die schon erwähnte datenschutzrechtliche Einwilligung zur Veröffentlichung personenbezogener Daten notwendig. Liegt diese nicht vor, sollte in der Nähe des Bilds oder zusammenfassend der Vermerk stehen: “Die Urheber der hier gezeigten Werke sind der Schulleitung bekannt. – Im Falle einer geplanten Weiternutzung der Bilder nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schulleitung auf.”

Das klingt jetzt sehr kompliziert, ist es aber eigentlich nicht, wenn man gleich zu Schuljahresbeginn von den Eltern und Schülern die Pauschaleinwilligungserklärungen sowohl für die Veröffentlichung personenbezogener Daten als auch von Schülerwerken einholt. Falls man die nicht bekommen hat, sollte man beide Genehmigungen für die zur Veröffentlichung vorgesehenen Werke auf einem Blatt zusammenfassen und konkret für diese Werke einholen. Wenn man dafür einmal eine Vorlage hat, geht es ganz schnell.

Nur ganz nebenbei: Gegen den Willen eines Schülers oder (unter 18 Jahren) seiner Erziehungsberechtigten darf man Schülerwerke auch nicht im Schulhaus ausstellen, da dieses in der Regel ein öffentlicher Raum/ein öffentliches Gebäude ist.

Noch allgemeiner gesagt: Es muss vor jeder Veröffentlichung, gleichgültig welcher Art, gefragt werden. Bekommt man eine Zustimmung (die kann bei Schülerwerken formlos sein), ist alles ok., bekommt man sie nicht, kann dieses Werk nicht veröffentlicht oder ausgestellt werden.

Und zur Ergänzung: Werke, die im Unterricht unter sehr enger Anleitung entstanden sind (z.B. ein Hefteintrag), sind keine Werke im Sinn des Urheberrechts. Sie unterliegen aber dem Persönlichkeitsschutz. Möchte man handschriftliche Hefteinträge veröffentlichen, benötigt man hierfür wohl in der Regel eine datenschutzrechtliche Einwilligung, denn sie sind durch Charakteristika der Handschrift “personenbeziehbar”. Dass man bei solchen Schülerarbeiten keine Namen veröffentlicht, liegt aufgrund der Datenschutzregeln ohnehin auf der Hand. Ausnahme: Der Schüler und seine Eltern wünschen die Namensnennung. Dieser Wunsch sollte aber schriftlich festgehalten werden.

Und noch etwas: Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen (und analog dazu wohl auch die urheberrechtliche Zustimmung) dürfen jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Bei digitalen und Online-Medien, muss das Werk unverzüglich entfernt werden. Bei Printmedien wirkt sich der Widerruf erst auf die nächste Druckauflage aus.

Das ist jetzt eine Menge Text, aber es ist doch gut zu wissen, was man darf und was nicht.

Ganz wichtig finde ich persönlich den fett hervorgehobenen Absatz, da vielleicht ja doch der ein oder andere nicht unbedingt seinen Namen im Internet lesen möchte.

Ich bedanke mich nochmals recht herzlich bei Herrn Philipp für die sehr hilfreiche Aussage, möchte aber dennoch darauf hinweisen, dass alle Angaben ohne Gewähr sind. Das sage ich deswegen so ausdrücklich, da dieser Beitrag ja wahrscheinlich ein paar Jahre im Netz stehen wird und sich das Recht bezüglich Veröffentlichungen ja noch ändern könnte.

Physik und Smartphones

Vergangene Woche las sah ich in der SZ folgende Grafik:IMG_3170Wow! Unglaublich, welche Belastung Nach-unten-Schauen für unser Genick ist. Ob das wirklich stimmt? Wenn ich jetzt eine 7.Klasse in Physik hätte, würde ich das sofort nachbauen und mit Federkraftmessern bestimmen lassen.

Und wenn man schon mal am Alltag und seine körperlichen Belastungen ist, gäbe es da sicher noch mehr Experimente, bei denen eine Kraftanalyse interessant sein könnte:

  • Das Heben von schweren Lasten mit gebeugten vs gestreckten Beinen
  • Das Vorbeugen beim Zähneputzen
  • Die Belastung auf die Hand/Finger beim Eingießen von Tee je nach Greifart
  • Der Zusammenhang zwischen Schulranzengewicht und Haltung: ein leichter Schulranzen ist bei falscher Körperhaltung auch schwer.

Aber so richtig verblüfft war ich, als ich das selbe bzw. ein ähnliches Bild noch wo anders im Internet fand. Zunächst bei der Zeitung The Atlantic, aber auch bei der Washington Post. Immer wieder spannned zu sehen, wie sich Nachrichten im Netz verbreiten.

Wer nun aber denkt “Ich wusste immer, das diese Smartphones uns krank machen”, sollte unbedingt den Artikel und die Grafiken bei The Atlantic lesen. Denn das Nach-unten-Schauen hat man früher auch schon gemacht: Beim Buch lesen, Baby tragen, beim Kochen vielleicht. Das war mir so gar nicht bewusst.

Durch die weitere Nutzung der Seite (Scrollen, Navigieren) stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen